Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: März 2022)
A. Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB") gelten für alle unsere Tätigkeitsfelder. Diese AGB finden damit sowohl für Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, als auch für den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie für die Vermietung von Geräten Anwendung.
2. Diese AGB gelten in unserem Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern als Kunden. Sofern einzelne Bestimmungen in diesen AGB nur für Unternehmer gelten sollen, ist dies entsprechend gekennzeichnet. „Unternehmer" im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. „Verbraucher" ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, zwei Wochen lang ab Angebotsabgabe verbindlich.
2. An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns in Text- oder Schriftform durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung beginnen.
§ 3 Umfang der Lieferung und Leistung, Liefer- und Leistungsfristen
1. Für den Umfang unserer vertraglichen Verpflichtung ist unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform maßgebend. Beruhte unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung auf Angaben des Kunden, so ist unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung nur dann verbindlich, wenn diese Angaben zutreffend waren. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Auftrag nicht entsprechend den Angaben des Kunden durchgeführt werden kann, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und soweit der Kunde nicht bereit ist, die von uns vorgeschlagene Ersatzlösung zu akzeptieren und gegebenenfalls tatsächlich entstehende Mehrkosten zu übernehmen.
2. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.
3. Der Beginn einer Liefer- oder Leistungsfrist sowie die Einhaltung von Liefer- oder Leistungsterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt, er alle beizubringenden Unterlagen bereitstellt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Falls vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlungsfällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
2. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung wird der vereinbarte Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei Raten ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil im Verzug ist oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Ratenzahlungstermine erstreckt, mindestens in Höhe einer monatlichen Ratenzahlung in Verzug ist.
3. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er uns die entstehenden Verzugsschäden zu ersetzen. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er insbesondere Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er insbesondere Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
§ 5 Mängelhaftung und allgemeine Haftung
1. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, insbesondere bei Garten- und Landschaftsbauleistungen, beim Verkauf und der Lieferung von Waren oder bei der Vermietung von Geräten.
2. Der Kunde kann Schadensersatz im Übrigen nur verlangen:
2.1. für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Pflichten beruhen, die nicht vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) und nicht Haupt- oder Nebenpflichten im Zusammenhang mit Mängeln unsere Lieferungen oder Leistungen sind.
2.2. für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.3. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im Sinne der vorstehenden Nrn. 2.1. und 2.2. sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
2.4. Weiter haften wir für Schäden aufgrund der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln unserer Lieferung oder Leistung (Nacherfüllungs- oder Nebenpflichten) und
2.5. für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
3. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für uns vorhersehbaren Schaden beschränkt.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
5. Schadensersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses Paragrafen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
6. Ist der Kunde Unternehmer (siehe A. § 1, Nr. 3), so gilt für ihn das Folgende: Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Waren und Leistungen beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieses Jahres dürfen wir insbesondere auch die Nacherfüllung verweigern, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche gegen uns auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz entstehen. Diese Verjährungsfristverkürzung gilt nicht für andere Schadensersatzansprüche als solche wegen verweigerter Nacherfüllung und generell nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels, nicht für Rückgriffsansprüche aus § 445a BGB sowie nicht für Ansprüche wegen Mängeln von uns verkaufter Sachen, wenn eine verkaufte Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoffe); für solche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 6 Salvatorische Klausel, Streitbeilegungsverfahren
1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
2. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die nachfolgenden Besonderen Bedingungen für Garten- und Landschaftsbauleistungen (B.), für den Verkauf und die Lieferung von Waren (C.) sowie für die Vermietung von Geräten (D.) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen unter Ziffer A.
B. Besondere Bedingungen für Garten- und Landschaftsbauleistungen
§ 1 Abnahme
1. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn wir dem Kunden nach Erbringung der Leistung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Die Rechtsfolgen des vorstehenden Satzes treten nur dann ein, wenn wir den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben; der Hinweis muss in Text- oder Schriftform erfolgen. Eine Frist von 4 Wochen gilt als angemessene Frist.
C. Besondere Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren
§ 1 Leistungsumfang
Geschuldet ist die Übertragung des Eigentums und die Überlassung des Kaufgegenstandes. Der Einbau oder die Weiterverarbeitung des Kaufgegenstandes ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den von uns an den Kunden verkauften Waren das Eigentum vor, bis keine aus dem Vertrag entstandene Forderung mehr vorhanden ist.
D. Besondere Bedingungen für die Vermietung von Geräten
§ 1 Bereitstellung und Transport
1. Die Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt zu unseren Geschäftszeiten an unserem Standort sofern nicht ein anderer Bereitstellungsort ausdrücklich vereinbart ist. Der Transport an den Bestimmungsort einschließlich der Verladung am Bereitstellungsort sowie der Ladungs- und Transportsicherung erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und eigene Kosten. Sicherungsmittel sind vom Kunden bereitzustellen. Das Vorstehende gilt entsprechend auch für die Rückgabe des Mietgegenstands sowie den Rücktransport.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme auf erkennbare Mängel und Schäden zu untersuchen. Etwa festgestellte Mängel und Schäden sind uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 2 Mietzeit
Setzt der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit die Nutzung des Mietgegenstandes fort, so verlängert sich die Mietzeit hierdurch nicht. § 545 BGB wird insoweit ausgeschlossen. Gibt der Kunde den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit nicht zurück, sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung für jeden angefangenen Tag in Höhe des vereinbarten täglichen Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 3 Pflichten des Kunden
1. Soweit für die Nutzung des Mietgegenstandes besondere persönliche Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sind (bspw. Führerschein), darf die Nutzung des Mietgegenstandes nur durch solche Personen erfolgen, die über die notwendige Erlaubnis bzw. Genehmigung verfügen.
2. Der Kunde ist verpflichtet:
2.1. den Mietgegenstand ausschließlich im Rahmen der Herstellervorgaben, die sich ggf. aus der beiliegenden Maschinenbeschreibung sowie dem beiliegenden Benutzerhandbuch ergeben, einzusetzen,
2.2. den Mietgegenstand ausschließlich durch solche Personen bedienen zu lassen, die im Umgang mit dem Mietgegenstand oder Gegenständen gleicher Art unterwiesen sind,
2.3. auftretende Schäden und Mängel an dem Mietgegenstand uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Kunde ist zur Untervermietung oder sonstigen Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes an Dritte ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt.
§ 4 Ergänzung zur Haftung des Vermieters
Die Garantiehaftung des Vermieters für versteckte anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. Uns sind solche Mängel nicht bekannt.
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